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Weitersagen lohnt sich!

Ihre Empfehlung zahlt sich für Sie aus

Werden Sie Tippgeber Verdienen Sie sich bis zu 5.000 EUR pro Tipp!
Wie das geht? Ganz einfach!

Wie werde ich Tippgeber?

Tippgeber zu werden ist denkbar einfach! Jeder kann ein Tippgeber sein.
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen sich als potentieller Tippgeber registrieren.

Sollten Sie nach erfolgter Registrierung jemanden in Ihrem Verwandtenkreis,  Freundeskreis, Bekanntenkreis oder Kollegenumfeld kennen, der jetzt oder in nächster Zeit darüber nachdenkt seine Immobilie zu verkaufen, empfehlen Sie die Kaufeld Immobilien GmbH als qualifizierten Ansprechpartner.

Wann ist ein Tipp ein Tipp?

Grundsätzlich geht es bei Tipps ausschließlich um Hinweise zu Verkäufern von Häusern, Eigentumswohnungen, Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten.

Meldet sich dieser Eigentümer aufgrund Ihres Tipps selbstständig bei uns und nimmt ausdrücklich Bezug auf Ihre Empfehlung, ist das schon mehr als die halbe Miete. Ihr Tipp wird bei uns geprüft und Ihnen schriftlich bestätigt.

Hinweise auf Immobilienangebote, die bereits in einem oder mehreren Internetplattformen, Zeitungen, Verkaufshinweisen am Objekt oder anderen Medien veröffentlicht wurden, sind keine qualifizierten Tipps.

Tippgeber, die erst nach einer erfolgreichen Vermittlung einer Immobilie durch die Kaufeld Immobilien GmbH einen Tipp zu eben diesen Verkäufer bei uns anzeigen und von deren Tipp wir vor Abschluss des Maklervertrags keine Kenntnis hatten, können nicht berücksichtigt werden.

Woran erkenne ich potentielle Immobilienverkäufer?

Achten Sie einfach auf typische Signalwörter, die regelmäßig mit möglichen Immobilienverkäufen einhergehen wie: Erbschaft, Scheidung, Todesfall, Familienzuwachs, berufliche Veränderung, Umzug...alles Hinweise darauf, dass ein möglicher Immobilienverkauf ansteht

Wie berechnet sich die Höhe der Tipp-Provision?

Je höher der Kaufpreis der Immobilie, desto höher ist auch Ihre Tipp-Provision. Ihre Tipp-Provision ist in ihrer Entstehung transparent dokumentierbar und lässt sich genau berechnen.

Wann bekomme ich die Tipp-Provision ausgezahlt?

Kommt in Folge Ihres Tipps ein Vermittlungsauftrag zwischen dem Eigentümer und der Kaufeld-Immobilien GmbH zustande und die Immobilie wird tatsächlich über die nach § 311b BGB notwendige notarielle Beurkundung verkauft (Regelfall), klingelt bei Ihnen die Kasse, sobald die verdiente Maklerprovision vom Kunden an uns vollständig beglichen wurde.

Die Tippprovision ist einkommenssteuerpflichtig. Sie wird Ihnen über eine Gutschrift unter Nennung Ihrer Bankverbindung ausgezahlt.

Sie denken über den Verkauf oder die Vermietung Ihres Immobilienvermögens nach?

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