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FAQAntworten auf die wichtigsten Fragen zu unserer Maklerdienstleistung
Ihnen fallen die wichtigsten Fragen auch erst immer nach dem Gespräch ein? Nachstehend finden Sie einen Überblick an Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen, die sich im Zuge einer Immobilientransaktion für Wohnimmobilien ergeben können.
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Die Höhe der Maklerprovision (Maklercourtage) unterliegt keiner gesetzlichen Regelung. Sie wird lediglich durch § 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft, Wucher beschränkt. Sie ist individuell und frei zwischen den Vertragsparteien nach marktwirtschaftlichen Prinzipien vereinbar. Die Maklerprovision ist an den tatsächlichen Vermittlungserfolg gekoppelt (Erfolgshonorar) und beträgt im Falle eines Immobilienverkaufs im Regelfall zwischen 2% bis 7,5% des notariell beurkundeten Kaufpreises.
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